Auswahlverfahren und Zugangsvoraussetzungen

Dekorative Grafik

Dein Weg in die Südtiroler Landesverwaltung.

Die Aufnahme in den Landesdienst erfolgt in der Regel über ein öffentliches Auswahlverfahren (Wettbewerb) für ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis – je nach den Erfordernissen der jeweiligen Stelle. Das Auswahlverfahren garantiert Transparenz und Chancengleichheit für alle Bewerberinnen und Bewerber. Für die Zulassung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter

  • Studienabschluss: Reifezeugnis einer Oberschule oder Hochschulabschluss (Bachelor oder Master), je nach geforderter beruflicher Qualifikation 
  • Zweisprachigkeitsnachweis: ist für alle Bewerberinnen und Bewerber erforderlich. Das erforderliche Niveau variiert dabei je nach Funktionsebene (z.B. B2 für die VI. Funktionsebene, C1 für die VIII. Funktionsebene). Auf der Webseite der Dienststelle für Zweisprachigkeitsprüfungen findest du alle Informationen, die für deine Anmeldung zum Wettbewerb erforderlich sind, genauso wie die Modalitäten für die Anerkennung anderer Sprachzertifikate sowie nützliche Hinweise zur Vorbereitung.   
  • Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung: Diese muss vom Landesgericht Bozen ausgestellt, nach Terminvereinbarung abgeholt und in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Die Erklärung darf nicht älter als sechs Monate sein, bezogen auf den Tag des Wettbewerbs. Es ist auch möglich, die Bescheinigung durch einen Bevollmächtigten abzuholen. Unter folgendem Link kannst du einen Termin für die Abholung der Erklärung vereinbaren: Vormerkung beim Landesgericht.  
  1. Anmeldung zum Wettbewerb: Melde dich innerhalb der in der Ankündigung angegebenen Frist an und reiche die erforderlichen Unterlagen ein. Die Anmeldung muss online über das entsprechende Portal eingereicht werden. Dieses ist über SPID, die elektronische Identitätskarte (CIE) oder die Bürgerkarte/Gesundheitskarte zugänglich. 
  2. Wettbewerbsvorbereitung: Beachte das in der Ankündigung angeführte Prüfungsprogramm. Für Stellen in der Verwaltung ist in der Regel eine Vorbereitung auf Themen wie Verwaltungsrecht, Transparenz, Datenschutz, öffentliche Ausschreibungen und Verträge usw. erforderlich. Auf der Webseite „Infos Bewerber“ kannst du die Prüfungsunterlagen vergangener Wettbewerbe einsehen und dein Wissen testen. Für einige spezifische Stellen, für die eine besondere Vorbereitung erforderlich ist, stellt das Land auf der oben genannten Webseite Lernmaterial zur Verfügung. Auf der folgenden Webseite finden sich hingegen 10 Tipps für Führungskräfte zur Vorbereitung auf eine Prüfung. 
  3. Teilnahme an der schriftlichen Prüfung: Die Prüfung findet mindestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss statt. Bereite dich gut vor und erscheine pünktlich. 
  4. Teilnahme an der mündlichen Prüfung: Wenn du die schriftliche Prüfung bestanden hast, wirst du zu einem Gespräch mit der Prüfungskommission eingeladen. Dabei werden deine Fachkenntnisse abgefragt sowie näher auf deinen bisherigen Bildungs- und Berufsweg eingegangen. 
  5. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: Die endgültige Punktzahl ergibt sich aus der Summe der Ergebnisse aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Hast du in beiden Prüfungen die Mindestpunktzahl erreicht, kommst du auf die Rangliste. Die freien Stellen werden entsprechend der Rangliste angeboten, die auf der Infoseite für Bewerberinnen und Bewerber veröffentlicht wird.  
  6. Abschlussgespräch und Aufnahme: Erhältst du eine Stelle, findet ein Gespräch mit der Führungskraft des jeweiligen Amtes bzw. der Abteilung statt, in der du aufgenommen wirst. Sind beide Seiten überzeugt, erhältst du einen Arbeitsvertrag.

Vorbehalt einer Stelle

Es ist möglich, dass eine Stelle einer bestimmten Sprachgruppe vorbehalten ist. In diesem Fall kannst du dennoch am Wettbewerb teilnehmen, auch wenn du nicht dieser Sprachgruppe angehörst: Wenn du die Prüfungen bestehst und die Bestimmungen zum sprachlichen Proporz es erlauben, könntest du ein Angebot für neu verfügbare Stellen in diesem Berufsbild erhalten. Die Rangliste gilt ab dem Datum der Veröffentlichung für zwei Jahre.

Kontakt

Bei Zweifeln oder Fragen steht dir das Amt für Personalaufnahme jederzeit zur Verfügung.